Steuererklärungspflicht aufgrund Kurzarbeitergeldbezug
Kurzarbeit und Steuer – Was Arbeitnehmer wissen sollten
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass durch Kurzarbeitergeld eine Steuernachzahlung droht. (mehr …)
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass durch Kurzarbeitergeld eine Steuernachzahlung droht. (mehr …)
Am 05.06.2020 wurde das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Demnach ist der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 steuer- und SV-frei. Dies betrifft allein den Zuschuss, der 80% des Unterschiedsbetrages zwischen Soll- und Ist-Entgelt nicht übersteigt. Bei Überschreiten dieser Grenze ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig. (mehr …)
Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld. (mehr …)
Es ist für Ehepaare und Eltern möglich auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes Einfluss zu nehmen. Beispielsweise über einen Steuerklassenwechsel oder auch dem Nachweis der Kinderfreibeträge. (mehr …)
Vielen Arbeitnehmern genügt das Kurzarbeitergeld nicht. Daher werden nun Minijobs aufgenommen. Doch auch in der Krise gilt hier einiges zu beachten. Einige Minijobs werden dem Hauptverdienst und damit dem Kurzarbeitergeld angerechnet, andere aufgrund der aktuellen Lage dagegen nicht. (mehr …)