Verfallsfristen beim Mindestlohn

Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Verfallsklausel (oder auch Ausschlussklausel genannt), die den gesetzlichen Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt, unwirksam (BAG NZA 2018,1619).

D.h., der Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn des Arbeitnehmers kann nicht durch eine Verfalls- bzw. Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag ausgenommen werden.

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