Corona-Virus: Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

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Mit dem zweiten Corona-Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung vorübergehend den Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht. Diese Maßnahme gilt für die Jahre 2020 und 2021. Damit gewährt der Gesetzgeber den Alleinerziehenden zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Für das zweite und jedes weitere Kind, kann ein zusätzlicher Freibetrag von jeweils 240 Euro gewährt werden. (mehr …)

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