Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Raucherentwöhnung unterstützen
Arbeitgeber können Maßnahmen zur Raucherentwöhnung bis zu einem festgelegten, jährlichen Satz steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen.
Arbeitgeber können Maßnahmen zur Raucherentwöhnung bis zu einem festgelegten, jährlichen Satz steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen.
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei. (mehr …)