Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen

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Ab dem 01.01.2020 tritt eine neue Regelung zu den Verpflegungspauschalen in Kraft.

Aktuell erhalten Arbeitnehmer für volle Kalendertage (24 Stunden Abwesenheit von Arbeitsplatz und Heim) eine Pauschale von 24€. Für An- und Abreisetag sowie für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (ohne Übernachtung) gilt bis einschließlich 31.12.2019 eine Pauschale von 12€. (mehr …)

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