Wir unterstützen unsere Mandanten als Dienstleister und Berater gemäß § 3 Steuerberatungsgesetz (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) in der Personalabrechnung. Dabei übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben von der Ersteinrichtung Ihres Betriebes, über die laufende Lohnabrechnung, alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen (z.B. Finanzamt), bis zum Druck und Versand Ihrer Lohnabrechnungen.
In DATEV-Unternehmen online Ihres Steuerberaters stellen wir alle Lohnauswertungen und auf Wunsch auch Ihre Personalakte in digitaler Form zur Verfügung. So haben Sie jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf Ihre Daten.
ePeo ist berechtigt, Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsbehörden zu vertreten und Betriebsprüfungen sowie Rechtsbehelfe in Ihrem Namen durchzuführen.
Gerne beraten wir Sie bei der lohnsteuer- und sozialversicherungsoptimierten Gestaltung der Gehälter Ihrer Arbeitnehmer.