ePeo – Ihre Steuerberatung für Lohn & Gehalt

Von ePeo, Ihrem externen Personalbüro, erhalten Sie alle Leistungen einer professionellen Personalabteilung aus einer Hand. Neben der zuverlässigen Abteilung für Lohn- und Gehaltsabrechnung sind wir Ihre Steuerberatung für Lohn & Gehalt, der Arbeitsrechtsanwalt, der Ihnen beratend zur Seite steht und Ihre Angelegenheiten vor Gericht vertritt sowie die Personalsachbearbeitung, welche eine Vielzahl von Tätigkeiten der Personalverwaltung für Ihr Unternehmen erledigt. Natürlich sind wir auch gerne in Teilbereichen für Sie tätig.
Lohnabrechnung ist bei ePeo Steuerberatung für Lohn & Gehalt.
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ePeo erledigt auch laufende Arbeiten in der Personalverwaltung.
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Bei ePeo sitzt in Ihrem externen Personalbüro auch Ihr Anwalt für Arbeitsrecht.
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ePeo ist der Partner Ihres Steuerberaters im Bereich Lohn & Gehalt.
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Lohn-Pakete

+++ Aktuelle News +++

  • 13
    Mai
    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung
    - Ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen vom 9. Dezember 2024 sorgt für erneute Diskussion zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütungen. Sowohl für die Darlegungslast des klagenden Arbeitnehmers für die Erbringung der Überstunden, als auch für die Veranlassung der Überstunden durch den Arbeitgeber, hat das Landesarbeitsgericht den durchaus dürftigen Vortrag der klagenden Arbeitnehmerin genügen […]
  • 26
    Feb.
    Bewirtung von Arbeitnehmern, Mahlzeiten in der Gehaltsabrechnung – Teil 4
    - Um den Sachverhalt zur Bewirtung und Mahlzeitgestellung abzuschließen, wird nun auf die Bewertung eingegangen.
  • 11
    Feb.
    Schriftform, elektronische Form und Textform im Arbeitsrecht
    - Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, welches ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ist für eine Vielzahl von Erklärungen im arbeitsrechtlichen Bereich nicht mehr die Schriftform gemäß § 126 BGB erforderlich, sondern es genügt im Einzelfall die elektronische Form gemäß § 126a BGB oder die Textform gemäß § 126b BGB.

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