Elterngeld und Elterngeld Plus

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes.

Es gibt Vätern und Müttern die Möglichkeit, Familie und Beruf ohne finanzielle Einbußen zu vereinbaren. Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren.

Elterngeld

Das Elterngeld gibt es grundsätzlich für 12 Monate. Entscheidet sich nicht nur der eine Partner, sondern beide für die Kinderbetreuung gibt es zusätzlich 2 Monate, also insgesamt 14 Monate Elterngeld. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Einkommens beziehen, dürfen von vornherein die 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Eltern können nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld erhalten. Danach ist es nur noch möglich Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus zu beziehen.

Das neue Elterngeld – Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus richtet sich an Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Der Anspruch des Elterngeldes von 14 Monaten kann durch Elterngeld Plus auf bis zu 28 Bezugsmonate erhöht werden. Die Eltern dürfen sich entscheiden, ob sie einen Bezugsmonat Elterngeld in zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus umwandeln möchten. Das Elterngeld Plus beträgt höchstens die Hälfte des normalen Elterngeldbetrages, den Eltern ohne Teilzeiteinkommen beziehen würden.

Partnerschaftsbonus

Den Partnerschaftsbonus von jeweils 4 zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten erhalten Eltern, wenn sie sich die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden teilerwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus beantragen.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils berechnet. Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent bis 100 Prozent vom Netto. Dabei gibt es eine Untergrenze von mindestens 300 Euro und eine Obergrenze von maximal 1.800 Euro pro Monat. Die Höhe des Elterngeld Plus liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.

Corona-Neuerungen: Anpassung Elterngeld

Familien sollen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile erleiden.

Am 1. Mai 2020 wurde deswegen vom Bundesrat das Gesetz „Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ bewilligt. Folgende Regelungen gelten:

  • Eltern die in systemrelevanten Berufen arbeiten, könne ihre Elterngeldbezugsmonate verschieben. Sie können die Elterngeldmonate auch nach dem 14. Lebensmonat beantragen, aber spätestens bis Juni 2021.
  • Der Partnerschaftsbonus für Mütter und Väter die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, entfällt nicht, wenn die Eltern die mit dem ursprünglichen Antrag die angezeigten Arbeitszeiten nicht einhalten können. Es gelten die Angaben bei Antragstellung.
  • Bei der Berechnung des Elterngeldes bleiben die Kalendermonate, in denen Corona-bedingt Einkommensersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bezogen haben, außen vor.