Corona-Virus: Prämie für Ausbildungsbetriebe

Um Ausbildungsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung im Konjunktur- und Zukunftspaket eine „Ausbildungsprämie“ für Klein- und mittelständischen Unternehmen auf den Weg gebracht.

Corona-Prämie für Ausbildungsbetriebe
© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben möchte die Bundesregierung 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen. Die Prämie wäre für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern vorgesehen, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Am 24.06.2020 hat das Bundeskabinett folgende Maßnahmen beschlossen:

Aufrechterhaltung des Ausbildungsangebotes

Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verändern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag nach Abschluss der Probezeit eine Prämie von 2.000 Euro.

Erhöhung des Ausbildungsangebotes

Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzniveau 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden weiteren Ausbildungsvertrag eine Prämie von 3.000 Euro nach Ende der Probezeit.

Vermeidung von Kurzarbeit

Unternehmen, die trotz Arbeitsausfall ihre Auszubildenden und Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Diese Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, in dem der Betrieb mindestens einen Arbeitsausfall von 50 Prozent je Monat hat und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Prämie für übernommene Azubis

Unternehmen, die Auszubildende bis zum Abschluss ihrer Ausbildung von pandemiebedingten insolventen Betrieben übernehmen, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildenden. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Auftrags- und Verbundausbildung

Unternehmen, die befristet Auszubildende aus einem während der Corona-Krise teilweise oder ganz geschlossenen Betrieb übernimmt, erhält ebenfalls eine Förderung. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Hinweis
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab August 2020 auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.