Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen zu Veranstaltungen mit betrieblichen Charakter sind bis zu einem Betrag von 110,00 € steuerfrei. Gerade zu Weihnachts- und Betriebsveranstaltungen wird dieses Thema wieder näher betrachtet.

Rahmenbedingungen für Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen aus betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Sie sollen den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima fördern. Hierunter fallen z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Feier des Geschäftsjubiläums. Eine Betriebsveranstaltung liegt aber nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend (mehr als 50%) aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt.

Die Betriebsveranstaltung (maximal 2x jährlich) muss allen Betriebsangehörigen offen stehen.

Steuerfrei bis 110 € pro Arbeitnehmer

Die Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110,00 Euro je Feier und je Arbeitnehmer steuerfrei. Wird der Freibetrag von 110,00 Euro überschritten könnte der übersteigende Betrag durch eine entsprechende Zahlung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber ausgeglichen werden oder der überschreitente Betrag kann mit 25% pauschal versteuert werden.

Entgelt Lohnsteuer Sozialversicherung
Zuwendung aus Betriebsfeiern bis 110 EUR je Arbeitnehmer frei frei
Zuwendung aus Betriebsfeiern größer 110 €, wenn pauschal mit 25 % versteuert pauschal frei

Zuwendungen

Die Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um Kosten handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet.

Zu den Ausgaben gehören z.B. Speisen, Getränke, Musikdarbietungen oder Kosten für Künstler, Raummiete, Planungskosten, Fahrtkosten etc. Steuerfreie Leistungen für Reisekosten sind dagegen nicht in die Aufwendungen einzubeziehen.

Wichtig: Den Begleitpersonen des Arbeitnehmers steht kein Freibetrag von 110,00 Euro zu.

Berechnung der Betriebsveranstaltung

1. Besteuerung einer Weihnachtsfeier mit 25% pauschaler Lohnsteuer

An einer Weihnachtsfeier nehmen 30 Arbeitnehmer eines Unternehmens teil. Die Aufwendungen betragen insgesamt 6426€. Auf jeden Arbeitnehmer entfallen 214,20€ (6426€ /30). Die 110-Euro-Freibetragsgrenze ist überschritten.

Der geldwerte Vorteil von (214,20€ abzüglich 110€ =) 104,20€ ist lohnsteuerpflichtig und kann mit 25% pauschal besteuert werden.

2. Zahlung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber

Anlässlich einer vom Arbeitgeber durchgeführten Betriebsveranstaltung ergibt sich für jeden Arbeitnehmer ein Betrag von 115€. Die Arbeitnehmer zahlen an den Arbeitgeber für die Betriebsveranstaltung einen Betrag von 5€.

Nach Abzug des Betrages von 5€ ergibt sich für jeden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil von 110€ (115€ abzüglich 5€). Der maßgebende Freibetrag von 110€ ist nicht überschritten mit der Folge, dass für diese Betriebsveranstaltung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt.