Corona-Virus: Sozialschutz-Paket II beschlossen

Kurzarbeitergeld, Hinzuverdienstmöglichkeiten und Arbeitslosengeld

Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld.

Erhöhung Kurzarbeitergeld ab vierten Monat

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab den vierten Monat auf 70 Prozent des entfallenen Nettoentgelts. Beschäftigte mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. Diese Regelungen gelten bis Ende 2020.

Corona-Virus: Sozialschutz-Paket II beschlossen
© bmas

Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten

Ab 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit aus allen Berufszweigen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkungen auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.