Arbeitgeber können Maßnahmen zur Raucherentwöhnung bis zu einem festgelegten, jährlichen Satz steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens unverzichtbar. Mit der betrieblichen Gesundheitsförderung können Unternehmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Mitarbeiter beitragen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 gibt es bestimmte betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen die bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Wichtig!
Von der steuerlichen Begünstigung werden nur Leistungen erfasst, die zusätzlich zu der ohnehin bereits aufgrund des Arbeitsverhältnisses geschuldeten Leistung erbracht werden.
Raucherentwöhnung
Ein sinnvoller Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Raucherentwöhnung. Es senkt zum einen die Kosten für rauchbedingte Krankheitsausfälle und steigert zum anderen Gesundheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter.
Eine relativ hohe Anzahl der Raucher trägt stets den Gedanken mit dem Rauchen aufzuhören. Jedoch gestaltet sich die Umsetzung des Wunsches nach einem rauchfreien Leben schwieriger, als gedacht. In dieser Situation wird ein Angebot des Unternehmens (z B. Rauchfrei-Kurs) gern aufgenommen.
Bei geprüften und zertifizierten Spezialisten für Raucherentwöhnung werden wirkungsvolle Programme mit langfristigen Erfolgsquoten angeboten wie zum Beispiel Gruppentherapie, Akkupunktur, Hypnose. Hier ist die Beratung durch den Betriebsarzt hilfreich.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Interne und externe Vernetzung
- Regeneration der Mitarbeiter
- Motivierung der Mitarbeiter
- Förderung des Gesundheitsbewusstseins
- Belohnungseffekte
- Steigerung der Leistungsfähigkeit