Jahreswechsel 2022/2023 – was ändert sich und was bleibt?

Mit dem Jahreswechsel 2023 treten neue Regeln und Gesetze in Kraft.  Wir haben  für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Mindestlohn

Der gesetzliche beträgt aktuell 12,00 € brutto pro Stunde und weitere Erhöhungen sind erst ab Beginn des Jahres 2024 geplant.

Neuer Grundfreibetrag 2023 und 2024

Beim Einkommensteuertarif nach § 32a EStG wird der Grundfreibeitrag angehoben. Der Grundfreibetrag liegt für 2023 bei 10.9085 Euro und ab 2024 bei 11.604 Euro.

 Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages

Ab dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2023 für jeden Elternteil 3.012 Euro (beide Eltern 6.024 Euro) und ab 2024 3.192 Euro (beide Eltern 6.348 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, der neben dem Kinderfreibetrag besteht, ändert sich nicht und bleibt bei 1.464 Euro.

Erhöhung Sozialversicherungsbeiträge

Der Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2023 auf 1,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Ebenfalls steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,4 auf 2,6 Prozent ab 2023. Außerdem wird die Insolvenzgeldumlage von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent sinken.

Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Steuerzahler können ab 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen.

Rentner dürfen unbegrenzt dazuverdienen

Ab 2023 können alle Rentner unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen. Für Erwerbsminderungsrentner gilt ab 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jährlich. Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jährlich.

Versicherungspflichtgrenze steigt

Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreiten, sind krankenversicherungsfrei und haben ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und freiwilliger Krankenversicherung. Diese Grenze steigt von 64.350 Euro auf 66.660 Euro.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 01.01.2023 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital von dem behandelten Arzt an die Krankenkassen übermittelt. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen den „gelben Schein“ nicht mehr selbst bei den Krankenkassen einreichen, allerdings noch bei Ihrem Arbeitgeber.

Künstlersozialabgabe steigt

Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,2 Prozent auf 5 Prozent ab 2023.