Geschützt: Dienstwagenvereinbarung

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Die Überlassung von Kraftfahrzeugen ist gern gewähltes Mittel zur langfristigen Bindung von Arbeitnehmern an die Firma. Führungskräfte, Handwerker und andere Außendienstmitarbeiter profitieren von einem Dienstfahrzeug, dass auch privat genutzt werden darf.
Zur Regelung sämtlicher zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen ist eine Dienstwagenvereinbarung nicht nur sinnvoll, sondern auch unabdingbar. Insbesondere, um die Nutzung des Fahrzeuges klar zu definieren und beide Parteien rechtlich abzusichern.
Grundlegend sind die Inhalte der Dienstwagenvereinbarung frei verhandelbar. Mit unserem Muster verfügen Sie über eine gute Basis für diese Verhandlungen und müssen sich in der Regel nur noch darüber einig werden, ob Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen darf.

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