Geschützt: Urlaubsbescheinigung

Geschützt: Urlaubsbescheinigung
Geschützt: Urlaubsbescheinigung
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Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten mit den Resturlaub umzugehen.
Unter anderem stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Zum nehmen des Resturlaubs auffordern,
  • Unter Einbeziehung des Resturlaubs freistellen,
  • Den Resturlaub auszahlen oder
  • Den Resturlaub per Bescheinigung bestätigen.

Für letztere Variante steht die Urlaubsbescheinigung zur Verfügung. Diese verhindert, dass der Resturlaub beim Arbeitnehmer verfällt und weißt den neuen Arbeitgeber auf vorhandenen Anspruch hin.

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