Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Arbeitszeiten zu kontrollieren

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Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 13. September 2022 folgendes:

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“

(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21) (mehr …)

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