Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Arbeitszeiten zu kontrollieren
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 13. September 2022 folgendes:
„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21) (mehr …)