BAG Entscheidung – auch bei symptomlosem Verlauf einer COVID-Infektion kann Arbeitsunfähigkeit vorliegen
Mit Urteil vom 20.3.2024 (Az.: 5 AZR 234/23) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass auch bei symptomlosem Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion, eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt. (mehr …)