Übernahme von Werbungskosten durch den Arbeitsgeber – lohnsteuerfrei?
Bei der Optimierung der Gehaltsstruktur ist die Übernahme von Werbungskosten durch den Arbeitgeber eine beliebte und sinnvolle Gestaltung. (mehr …)
Bei der Optimierung der Gehaltsstruktur ist die Übernahme von Werbungskosten durch den Arbeitgeber eine beliebte und sinnvolle Gestaltung. (mehr …)
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Mitarbeiters als Beschäftigtem (=Arbeitnehmer, nicht Selbständigem) oder als Selbständigem gemäß § 7 SGB IV ist entscheidend dafür, ob ein Mitarbeiter grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- sowie in der beruflichen Unfallversicherung unterliegt. (mehr …)
Ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen vom 9. Dezember 2024 sorgt für erneute Diskussion zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütungen. Sowohl für die Darlegungslast des klagenden Arbeitnehmers für die Erbringung der Überstunden, als auch für die Veranlassung der Überstunden durch den Arbeitgeber, hat das Landesarbeitsgericht den durchaus dürftigen Vortrag der klagenden Arbeitnehmerin genügen lassen. (mehr …)
Um den Sachverhalt zur Bewirtung und Mahlzeitgestellung abzuschließen, wird nun auf die Bewertung eingegangen. (mehr …)
Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, welches ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ist für eine Vielzahl von Erklärungen im arbeitsrechtlichen Bereich nicht mehr die Schriftform gemäß § 126 BGB erforderlich, sondern es genügt im Einzelfall die elektronische Form gemäß § 126a BGB oder die Textform gemäß § 126b BGB. (mehr …)
Neben der steuerfreien und pauschalbesteuerbaren Bewirtung, ist auch die Betrachtung der Mahlzeiten außerhalb des Büros relevant. (mehr …)
Mit dem Jahreswechsel 2024/25 treten neue Regeln und Gesetze in Kraft. Außerdem gibt es zum Jahreswechsel standardmäßig einiges zu beachten. ePeo hat für Sie die wichtigsten Änderungen und Notwendigkeiten zusammengefasst: (mehr …)
Ergänzend zu Teil 1 der Bewirtung von Arbeitnehmern, wird nun auf die pauschal besteuerbare Bewirtung eingegangen. (mehr …)
Mit dem Jahreswechsel 2024/25 treten neue Regeln und Gesetze in Kraft. Außerdem gibt es zum Jahreswechsel standardmäßig einiges zu beachten. ePeo hat für Sie die wichtigsten Änderungen und Notwendigkeiten zusammengefasst: (mehr …)
Die Bewirtung von Arbeitnehmern stellt grundsätzlich einen Sachbezug dar, welcher der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen ist.
Es gibt jedoch eine Reihe von Regelungen, gemäß denen die Bewirtung / Verköstigung von Arbeitnehmer lohnsteuerfrei oder eine Pauschalbesteuerung möglich ist. In diesen Konstellationen entstehen auch keine Sozialversicherungsbeiträge für die Bewirtung von Arbeitnehmern. (mehr …)