Fristlose Kündigung wegen ehrverletzender Äusserungen in einem privaten WhatsApp Chat unwirksam

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Am Arbeitsplatz kommt es durchaus mal vor, dass sich ein Mitarbeiter im Ton vergreift. Sollte es dazu kommen, dass jemand grob beleidigt wird und dies eine erhebliche Ehrenverletzung für den Betroffenen darstellt, so kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Einzelfall auch mal eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. (mehr …)

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