Statusfeststellungsverfahren beim Vorstand einer AG
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Mitarbeiters als Beschäftigtem (=Arbeitnehmer, nicht Selbständigem) oder als Selbständigem gemäß § 7 SGB IV ist entscheidend dafür, ob ein Mitarbeiter grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- sowie in der beruflichen Unfallversicherung unterliegt. (mehr …)