Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen
Ab dem 01.01.2020 tritt eine neue Regelung zu den Verpflegungspauschalen in Kraft.
Aktuell erhalten Arbeitnehmer für volle Kalendertage (24 Stunden Abwesenheit von Arbeitsplatz und Heim) eine Pauschale von 24€. Für An- und Abreisetag sowie für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (ohne Übernachtung) gilt bis einschließlich 31.12.2019 eine Pauschale von 12€. (mehr …)