Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang
Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten. (mehr …)
Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten. (mehr …)