Unfallversicherungsschutz bei Betriebswegen – Rechtsprechungsüberblick

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Grundsätzlich ist die GUV dafür gedacht, den Betriebsfrieden zu wahren, indem sie die Haftung des Arbeitgebers für Betriebsunfälle übernimmt und somit Streitfälle im Betrieb vermeidet. Voraussetzung dafür, dass die GUV greift, ist jedoch, dass der Arbeitsunfall des Beschäftigten sich im Rahmen der versicherten Tätigkeit ereignete. (mehr …)

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