Fristlose Kündigung wegen privatem WhatsApp Chat nun doch wirksam

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In unserer Short News vom 24. Mai diesen Jahres berichteten wir über eine Entscheidung des LAG Niedersachsens, welches die Kündigung wegen stark beleidigender, rassistischer und sexistischer Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe als nicht wirksam erklärte. Nach Ansicht des Gerichts durfte der Arbeitnehmer auf die Vertraulichkeit der Kommunikation innerhalb der Gruppe vertrauen. (mehr …)

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