Anpassungen des Mindestlohns ab Januar 2021
Zum 01.01.2021 schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde vor. (mehr …)
Zum 01.01.2021 schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde vor. (mehr …)
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass durch Kurzarbeitergeld eine Steuernachzahlung droht. (mehr …)
Mit dem zweiten Corona-Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung vorübergehend den Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht. Diese Maßnahme gilt für die Jahre 2020 und 2021. Damit gewährt der Gesetzgeber den Alleinerziehenden zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Für das zweite und jedes weitere Kind, kann ein zusätzlicher Freibetrag von jeweils 240 Euro gewährt werden. (mehr …)
Wer arbeitet, braucht Erholung! Um langfristig gesund zu bleiben, hat jeder Arbeitnehmer unabhängig davon, ob er in Vollzeit oder Teilzeit, als Praktikant, als Aushilfe oder als Auszubildender beschäftigt ist, pro Kalenderjahr einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). (mehr …)
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes.
Es gibt Vätern und Müttern die Möglichkeit, Familie und Beruf ohne finanzielle Einbußen zu vereinbaren. Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. (mehr …)
Um Ausbildungsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung im Konjunktur- und Zukunftspaket eine „Ausbildungsprämie“ für Klein- und mittelständischen Unternehmen auf den Weg gebracht. (mehr …)
Die Ferienzeit wird gern von Schülern dazu genutzt, sich ein paar Euros dazu zu verdienen. Ob Schüler arbeiten dürfen, hängt davon ab, wie alt sie sind. (mehr …)
Mit dem sogenannten „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung wurde für das Jahr 2020 die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrentnern von 6.300 Euro vorübergehend auf 44.590 Euro ohne Abzüge auf die Rente angehoben. Die Erhöhung soll Personalengpässe, die durch die Corona-Krise entstanden sind, entgegenwirken. (mehr …)
Am 05.06.2020 wurde das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Demnach ist der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 steuer- und SV-frei. Dies betrifft allein den Zuschuss, der 80% des Unterschiedsbetrages zwischen Soll- und Ist-Entgelt nicht übersteigt. Bei Überschreiten dieser Grenze ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig. (mehr …)
Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld. (mehr …)